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E-Auto-Förderung 2026: Wer bekommt wie viel?

Seit Mai 2026 gibt es wieder Geld vom Staat für neue Elektroautos – bis zu 6.000 €. Wie viel Sie bekommen, hängt von Ihrem Einkommen und Ihren Kindern ab. Hier rechnen Sie Ihren Betrag aus.

Aktualisiert am 7 Min. Lesezeit4 Quellen

Kurz gesagt

  • Reine E-Autos: 3.000 bis 6.000 €, Plug-in-Hybride: 1.500 bis 4.500 €.
  • Für Haushalte bis 80.000 € zu versteuerndes Einkommen, mit Kindern bis 90.000 €.
  • Nur Neuwagen, Kauf oder Leasing, Erstzulassung ab 1. Januar 2026.
  • Antrag online beim BAFA, bis 12 Monate nach der Zulassung.
E-Auto-Förderung 2026: Wer bekommt wie viel?
Inhalt dieses Artikels
  1. Wie viel Förderung gibt es?
  2. Förder-Check: Ihr Betrag
  3. Wer bekommt die Förderung?
  4. Was zählt als Einkommen?
  5. Kauf oder Leasing?
  6. So stellen Sie den Antrag
  7. Fazit

Wie viel Förderung gibt es?

Die Förderung besteht aus einem Grundbetrag und Zuschlägen. Für reine Elektroautos beträgt der Grundbetrag 3.000 €. Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 60.000 € kommen 1.000 € dazu, bis 45.000 € weitere 1.000 €. Für jedes Kind unter 18 gibt es 500 € mehr, für höchstens zwei Kinder.

Haushaltseinkommenohne Kinder1 Kind2 Kinder
bis 45.000 €5.000 €5.500 €6.000 €
45.001 bis 60.000 €4.000 €4.500 €5.000 €
60.001 bis 80.000 €3.000 €3.500 €4.000 €
80.001 bis 85.000 €–3.500 €4.000 €
85.001 bis 90.000 €––4.000 €

Förderung für reine Elektroautos, zu versteuerndes Haushaltseinkommen pro Jahr. Quelle: Förderrichtlinie, Stiftung Warentest

Für Plug-in-Hybride und E-Autos mit Range Extender gilt ein Grundbetrag von 1.500 €, mit denselben Zuschlägen – also höchstens 4.500 €. Sie müssen höchstens 60 g CO₂ pro km ausstoßen oder mindestens 80 km elektrisch fahren und bis 30. Juni 2027 zugelassen werden.

Insgesamt stellt der Bund dafür 3 Milliarden Euro bis 2029 bereit.

Förder-Check: Ihr Betrag

Tragen Sie Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen ein – der Betrag steht im Einkommensteuerbescheid, nicht auf der Gehaltsabrechnung.

Förder-Check: Wie viel bekommen Sie?

€/Jahr
Steht im Einkommensteuerbescheid. Maßgeblich ist der Durchschnitt der letzten zwei Bescheide.

Unverbindliche Berechnung nach der Förderrichtlinie vom 19.05.2026. Verbindlich ist der Bescheid des BAFA.

Wer bekommt die Förderung?

  • Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Unternehmen können den Zuschuss nicht beantragen.
  • Nur Neuwagen (Pkw, Klasse M1, auch Wohnmobile bis 3,5 t). Tageszulassungen, Vorführwagen und Werkswagen zählen nicht.
  • Erstzulassung ab 1. Januar 2026 in Deutschland, auf Ihren Namen. Entscheidend ist das Zulassungsdatum, nicht das Kaufdatum.
  • Mindestens 36 Monate muss das Auto auf Sie zugelassen bleiben. Vorher dürfen Sie es nicht verkaufen.
Gefördert
  • Reine E-Autos (auch mit Brennstoffzelle)
  • Plug-in-Hybride und Range Extender mit max. 60 g CO₂/km oder min. 80 km elektrisch
  • Kauf und Leasing
Nicht gefördert
  • Gebrauchtwagen, Tageszulassungen, Vorführwagen
  • Firmenwagen und Nutzfahrzeuge
  • Haushalte über der Einkommensgrenze

Was zählt als Einkommen?

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen des ganzen Haushalts – nicht das Bruttogehalt. Es steht in Ihrem Einkommensteuerbescheid und liegt meist deutlich unter dem Brutto, weil Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge schon abgezogen sind.

  • Gerechnet wird mit dem Durchschnitt der zwei letzten aufeinanderfolgenden Steuerbescheide. Diese dürfen höchstens drei Jahre alt sein.
  • Bei Ehepaaren zählt das gemeinsame Einkommen. Auch bei unverheirateten Paaren im selben Haushalt werden beide Einkommen zusammengerechnet.
  • Kinder zählen, wenn sie unter 18 sind – nachgewiesen über Kindergeldbescheinigung, Kindergeldbescheid oder erweiterte Meldebescheinigung.
Tipp

Liegen Sie knapp über einer Grenze, lohnt ein Blick in die Bescheide: Schon ein Jahr mit niedrigerem Einkommen senkt den Durchschnitt.

Kauf oder Leasing?

Beides wird gleich gefördert. Beim Leasing stellt der Leasingnehmer den Antrag, das Auto muss auf ihn zugelassen sein. Die Förderung können Sie als höhere Anzahlung nutzen oder nach der Auszahlung behalten. Wichtig auch hier: mindestens 36 Monate Haltedauer – Leasingverträge unter 36 Monaten passen daher nicht. Mehr dazu: Leasing oder Kauf.

So stellen Sie den Antrag

Der Antrag ist erst nach der Zulassung möglich und läuft komplett online über das BAFA. Sie haben dafür bis zu zwölf Monate Zeit.

  1. 1
    Auto zulassen
    Auf Ihren Namen, ab 1. Januar 2026. Notieren Sie die 17-stellige Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN).
  2. 2
    BundID-Konto einrichten
    Mit Online-Ausweis (Personalausweis mit PIN) oder ELSTER-Zertifikat. Ein Konto nur mit Benutzername und Passwort reicht nicht.
  3. 3
    Unterlagen bereitlegen
    Zwei aufeinanderfolgende Einkommensteuerbescheide für alle Personen im Haushalt, ggf. Kindergeldnachweis, bei Plug-in-Hybriden die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) vom Händler.
  4. 4
    Online beantragen
    Über das Portal des BAFA (Förderzentrale Deutschland). Anträge per Post oder E-Mail werden nicht bearbeitet.
  5. 5
    Auszahlung abwarten
    Nach der Prüfung überweist das BAFA den Zuschuss an den Halter des Fahrzeugs.

Fazit

Für Familien und Haushalte mit mittlerem Einkommen macht die Förderung ein E-Auto deutlich günstiger: bis zu 6.000 € weniger Kaufpreis. Zusammen mit niedrigeren Kosten für Strom, Wartung und Kfz-Steuer rechnet sich ein Elektroauto damit oft schon ab dem ersten Jahr.

Prüfen Sie Ihren Betrag mit dem Förder-Check oben und rechnen Sie dann mit dem Kostenrechner nach, was Sie insgesamt sparen. Wenn das Budget knapp ist: Auch die günstigsten E-Autos sind förderfähig.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die E-Auto-Förderung 2026?

Für reine Elektroautos 3.000 bis 6.000 €, für Plug-in-Hybride und E-Autos mit Range Extender 1.500 bis 4.500 €. Die Höhe hängt vom zu versteuernden Haushaltseinkommen und der Zahl der Kinder unter 18 ab.

Bis zu welchem Einkommen gibt es die Förderung?

Bis 80.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen im Jahr. Die Grenze steigt um 5.000 € pro Kind unter 18, höchstens auf 90.000 € bei zwei Kindern.

Gibt es die Förderung auch für Gebrauchtwagen?

Nein. Gefördert werden nur Neuwagen. Auch Tageszulassungen, Vorführwagen und Werkswagen sind ausgeschlossen.

Wird Leasing gefördert?

Ja, mit denselben Beträgen. Antragsteller ist der Leasingnehmer, das Auto muss auf ihn zugelassen sein und mindestens 36 Monate auf ihn zugelassen bleiben.

Wie lange habe ich Zeit für den Antrag?

Bis zu zwölf Monate nach der Zulassung. Gefördert werden Autos, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden – auch rückwirkend.

Quellen

  • BAFA: E-Auto-Förderung 2026 – Fördervoraussetzungen und Antrag (Stand Oktober 2026)
  • Förderrichtlinie des Bundesumweltministeriums vom 19.05.2026
  • Stiftung Warentest: E-Auto-Förderung – bis zu 6.000 Euro Zuschuss (19.05.2026)
  • ADAC: Elektroauto-Förderung 2026 (19.05.2026)

Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Förderrichtlinie und der Bescheid des BAFA. Fragen beantwortet das BAFA unter 06196 908-1009 oder ELEKTROMOBILITAET@bafa.bund.de.